Flüchtlinge aus Syrien müssen zur Botschaft
Berlin. Syrische Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus müssen auch künftig zur Passverlängerung in die syrische Botschaft gehen. Anders als anerkannten Flüchtlingen oder Asylbewerbern sei subsidiär Schutzberechtigten »die Vorsprache bei den Behörden ihres Heimatstaates zwecks Erlangung eines Passes grundsätzlich zuzumuten«, heißt es in der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen, die der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag.
Die meisten syrischen Fl...
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