Brutale Videospiele gefährden das Kindeswohl
Gemeinsames Sorgerecht mit Auflagen
Ein geschiedenes Paar beantragte einvernehmlich beim Amtsgericht, das Sorgerecht für den zehnjährigen Sohn beiden Elternteilen zu übertragen. Bisher hatte die Mutter, bei der der Junge lebt, allein das Sorgerecht inne. Mittlerweile kamen die Ex-Partner aber wieder ganz gut miteinander aus. Das Kind hielt sich auch oft beim Vater auf, der in der Nähe wohnte. Alles bestens also?
Das Amtsgericht Bad Hersfeld (Az. 63 F 290/17 SO) akzeptierte den Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht, erteilte den Eltern jedoch eine Auflage. Denn vor Gericht war zur Sprache gekommen, dass sich der Junge in der Freizeit fast nur mit Spielekonsolen beschäftigte.
In beiden Wohnungen hatte der zehnjährige Junge eine Playstation für Computerspi...
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