Barrierefreiheit muss für alle gelten

Menschen mit Behinderung

Der Anspruch auf Barrierefreiheit im Alltags- und Berufsleben muss Rechtsexperten zufolge weiter gefasst werden als bisher. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellte kürzlich in Berlin ein Rechtsgutachten vor, wonach alle behinderten Menschen erwarten können, dass sie überall Zugang erhalten. Das bedeutet zum Beispiel, dass Rampen vor Supermärkten liegen müssen oder bereitstehen, wenn sie gebraucht werden.

Gibt es solche Vorkehrungen nicht, sollten die Betroffenen das Recht haben, private Arbeitgeber oder Dienstleister auf Schadenersatz verklagen zu können. Bisher haben nur Schwerbehinderte einen Anspruch auf Schadenersatz - und das auch nur im Arbeitsleben,...


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