Mehr Klarheit bei der Kundeninformation ist nun Pflicht
Neu für Versicherungen
Beim Abschluss einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung wird ab Januar 2019 ein neues Informationsblatt Pflicht: Versicherer müssen den Kunden darin rechtzeitig vor der Unterschrift auf maximal drei Seiten über die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, Prämien und deren Zahlungsweise sowie über Ausschlüsse informieren.
Auch sind Laufzeit sowie Anfangs- und Enddatum des Vertrags anzugeben und die Pflichten des Kunden aufzuführen, um...
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