Neuer Pflichtzuschuss der Arbeitgeber

Betriebliche Altersvorsorge

Wenn Beschäftigte für die spätere Betriebsrente eigenes Geld sparen (die sogenannte Entgeltumwandlung), müssen sie auf diesen Gehaltsteil bis zu einem Höchstbetrag keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Auch das Unternehmen spart in der Ansparphase bei der Entgeltumwandlung seinen Arbeitgeberanteil - für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung sind das zurzeit 19,38 Prozent.

Im Gegenzug müssen Arbeitnehmer die ausgezahlte Betriebsrente später versteuern, und gesetzlich Krankenversicherte müssen zudem auf die Rente sowohl den Arbeitnehmer- wie auch den Arbeitgeberbeitrag der Kranken- und Pflegeversicherung (zurzeit 18,8 Prozent) selbst zahlen...


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