Arbeitnehmer mit Anspruch auf das Rückkehrrecht nach befristeter Teilzeit

Rund um die Arbeit

Ab 1. Januar 2019 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf befristete Teilzeit. Das neue Recht auf die sogenannte Brückenteilzeit wurde im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verankert.

Danach haben Arbeitnehmer künftig die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren, um dann wieder zur ursprünglich vereinbarten zurückzukehren. Derzeit existiert lediglich ein Anspruch auf unbegrenzte Teilzeitarbeit - ohne ein entsprechendes Rückkehrrecht.

Wer länger als sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt ist, kann seine Arbeitszeit ab Januar für einen Zeitraum von mindestens einem, höchstens jedoch für fünf Jahre reduzieren. Der Anspruch ist unabhängig von Gründen wie Kindererziehung oder Weiterbildung. Allerdings: Nur Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmern können auf die befristete Teilzeitphase pochen.

Für Unternehmen mit 46 bis 200 Beschäftigten gibt es Zumutbarkeitsgrenzen. S...


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