Finanzämter setzen bis Januar Vollstreckung aus

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Potsdam. Finanzämter verzichten über Weihnachten auf die Vollstreckung von Forderungen. »In der Zeit vom 21. Dezember bis einschließlich Jahresende werden die Finanzämter von Maßnahmen absehen, die besonders in der Weihnachtszeit belastend sein könnten«, sagte Finanzminister Christian Görke (LINKE) am Donnerstag. Ausnahmen gebe es aber, wenn zum Beispiel ein endgültiger Steuerausfall durch Verjährung drohe. »Während der Weihnachtstage und des Jahreswechsels soll sich niemand Sorgen wegen Steuerrückständen machen müssen«, sagte Görke. Dennoch sollten auch während der Weihnachtszeit fällige Steuern pünktlich gezahlt werden, sonst drohten Säumniszuschläge. dpa/nd

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