Der Vater der Genozid-Konvention

Vor 70 Jahren einigten sich die Vereinten Nationen auf die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes. Dass es so weit kam, ist Raphael Lemkin zu verdanken.

  • Alexander Gorski
  • Lesedauer: ca. 5.5 Min.

Als es geschafft war, saß Raphael Lemkin alleine in einem dunklen Zimmer des UN-Hauptquartiers in New York und weinte. Es war der 9. Dezember 1948. Kurz zuvor hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes beschlossen. Die jahrelangen Anstrengungen Lemkins waren erfolgreich gewesen. Die junge internationale Gemeinschaft hatte sich dreieinhalb Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs dazu entschlossen, das von ihm entwickelte Konzept des Völkermordes anzuwenden. Die Konvention verpflichtete alle Vertragsparteien zur Verhütung und Bestrafung dieses neuen Verbrechens, das in Artikel 2 des Abkommens als Handlung definiert wird, »die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören«.

Lemkin war am Ziel, und doch war dem polnischen Juristen nicht nach feiern zumute. Zu viel Lebenskr...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

- Anzeige -
- Anzeige -