Streit um Tätowierungen bei Polizisten

Urteile im Überblick

Fall in Sachsen-Anhalt

Bewerber können auch mit Tätowierungen Polizisten in Sachsen-Anhalt werden. Tätowierungen sind kein Einstellungshindernis, urteilte das Verwaltungsgericht Magdeburg (Az. 5 A 54/18 MD).

Geklagt hatte ein Mann, der sich für die Polizistenausbildung des Landes Sachsen-Anhalt beworben hatte, wegen der Tätowierung aber abgelehnt worden war. Auf seiner Wade ist großflächig eine vermummte Gestalt und das Logo des 1. FC Magdeburg auftätowiert.

Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Fachhochschule der Polizei, über die Einstellung des Mannes neu zu entscheiden. Die Ablehnung sei rechtswidrig, da die Fachhochschule sich ausschließlich auf das äußere Erscheinungsbild bezogen habe. Derzeit fehle es in Sachsen-Anhalt aber noch an einer ausreichenden Rechtsgrundlage.

Fall in Nordrhein-Westfalen

Eine große Tätowierung auf dem Unterarm ist kein Grund, einen Bewerber vom Polizeidienst auszuschließen. Das entschied das Oberverwalt...


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