Niederlage für Deutsche Wohnen
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat dem Konzern Deutsche Wohnen in einem seiner vielen Verfahren gegen den Berliner Mietspiegel eine endgültige Abfuhr erteilt. Die Klageabweisung der 18. Kammer des Berliner Landgerichts gegen die Deutsche Wohnen auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung ist kein Verstoß gegen Eigentumsgrundrechte, ist nicht willkürlich und verletzt auch nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör. Das entschied der Verfassungsgerichtshof (VerfGH 122/16) nun zu einem Streit über eine Mieterhöhung nach dem Berliner Mietspiegel 2013. »Die Deutsche Wohnen...
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