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Entlassung nach Hitlergruß ist rechtens

Koblenz. Ein Soldat, der den Hitlergruß gezeigt haben soll, ist vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz mit der Klage gegen seine fristlose Entlassung gescheitert. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland hatte dem einstigen Oberbootsmann im Sanitätsdienst auch das Tragen einer Bomberjacke mit dem Symbol einer Reichskriegsflagge, Schreckschüsse zu Silvester mit dem Ruf »Allahu Akbar« und ein Zitat zu...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1109658.entlassung-nach-hitlergruss-ist-rechtens.html

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