Unterm Minimum läuft nichts
Hartz-IV-Sanktionen vor Gericht: Ex-Bundesrichter nennt sie verfassungswidrig
Berlin. Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof, Wolfgang Nešković, sieht die Hartz-IV-Sanktionen mit dem Grundgesetz in Konflikt: »Seit der bahnbrechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtshofs vom Februar 2010 gibt es ein unmittelbares, verfassungsrechtliches Recht auf Zusicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums.« Die Formulierung »Minimum« bedeute unmissverständlich, dass jeder Betrag unterhalb dieser festgelegten Grenze verfassungswidrig sei.
Das Bundesverfassungsgericht wird am 15. Januar zu der Verfassungsmä...
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