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Steuerprozess gegen Ex-Agent Mauss muss neu aufgerollt werden

Karlsruhe. Der Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen den Ex-Geheimagenten Werner Mauss muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag die Verurteilung des 78-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung auf. Die Entscheidung weise in einem zentralen Punkt Widersprüche auf, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Raum in Karlsruhe. Das Landgericht Bochum muss den Fall nun vor ...

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