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Paul kriegt mehr Antworten als Murat
Die Untersuchung eines Studenten an der Universität Duisburg-Essen weist eine ungleiche Behandlung bei Anfragen an Parlamentarier nach
Es ist eine leichte Frage, die Jakob Kemper den 709 Abgeordneten des Bundestags stellt: Muss man sich als Deutscher, der im Ausland gelebt hat, nach einer Rückkehr in die Bundesrepublik selbst in das Wählerverzeichnis eintragen? Wer in den Bundestag gewählt wurde oder dort arbeitet, sollte diese Frage beantworten können. Der Arbeitsaufwand dürfte für die Büros nicht zu groß sein.
Um diskriminierende Effekte abzubauen, erfand Kemper zwei Szenarien, die bis auf den Namen des Brief- und E-Mail-Schreibers identisch waren. Ein 45-jähriger Krankenpfleger möchte nach einem Aufenthalt in den Niederlanden zurück nach Deutschland ziehen. Er beabsichtige, in den Wahlkreis des Abgeordneten zu ziehen und interessiere sich sehr für Politik. »Angesichts meines Umzugs möchte ich mich aber wieder aktiver mit der Politik in Deutschland beschäftigen. Wenn ich mich beim Einwohnermeldeamt wieder wohnhaft in Deutschland melde, werde ich dann automatisch wieder als Wähler eingetragen? Hierzu kann ich leider auch im Internet nur widersprechende Informationen finden. Mir scheint, dass dies automatisch geschieht. Ist das korrekt?«, heißt es in dem Schreiben an die Abgeordneten.
Zur Hälfte wird es mit dem Namen Paul Schmidt unterschrieben, die andere Hälfte als Murat Yilmaz. In seiner Arbeit erklärt Kemper genau, warum er einen 45-jährigen Krankenpfleger ausgewählt hat, der in den Niederlanden lebt. Er wollte Altersschätzungen vermeiden, da die Möglichkeit bestand, dass ein türkeistämmiger Deutscher jünger eingeschätzt werden könnte. Die Niederlande wählte er, weil sie ein bedeutendes Ziel der Migration von Pflegekräften aus Deutschland ist, und den Beruf, weil er über ein hohes Sozialprestige verfügt.
Auf die Briefe und E-Mails haben 422 der 709 Bundestagsabgeordneten geantwortet. Knapp 60 Prozent. Bei CDU und SPD liegt die Antwortquote mit fast 70 Prozent etwas höher. Am seltensten hat die AfD geantwortet. 60 ihrer 94 Abgeordneten antworteten gar nicht. Die Quote ist so schlecht, weil nur 26 Prozent der AfD-Politiker dem Briefschreiber Murat Yilmaz antworteten. Paul Schmidt hat hingegen fast die Hälfte aller AfD-Abgeordneten geantwortet.
Auch bei anderen Parteien bekam der deutsche Paul mehr Antworten. Die CDU antwortete in einem Verhältnis von 73 zu 65 Prozent, die Linkspartei mit 53 zu 44 Prozent, bei SPD und FDP waren die Abstände geringer. Nur bei den Grünen sieht es anders aus. Yilmaz bekam Antworten auf 58 Prozent seiner Schreiben. Schmidts Anfrage wurde von 53 Prozent beantwortet.
Daraus zieht Jakob Kemper das Fazit, dass »Bürger mit Migrationshintergrund Nachteile im Zugang zu Abgeordneten erfahren. Sie werden systematisch bei der Zugänglichkeit zu Abgeordneten diskriminiert«, resümiert er. Auch Kempers Nebenerkenntnisse sind interessant. Allgemein seien die Antworten auf die mit Murat Yilmaz unterzeichneten Anfragen kürzer ausgefallen. Einen gegenläufigen Effekt hat er auch gefunden. Abgeordnete, die einen Migrationshintergrund haben, antworteten auf die Anfragen von Paul Schmidt seltener. Kemper vermutet, dass es sich bei dem Antwortverhalten um »taste-based discrimination« handelt. Dieser Ansatz geht auf den Ökonomen Gary S. Becker zurück. Dabei wird davon ausgegangen, dass vermeintliche Ähnlichkeiten einen großen Einfluss auf Vorlieben ausüben. Im Bereich der Wohnungssuche gehen Studien etwa davon aus, dass Vermieter ihre Mieter danach auswählen, ob sie Ähnlichkeiten zum Beispiel bei der Herkunft herstellen können.
Politikprofessor Dr. Achim Goerres, der die Arbeit betreute, lobt sie. »Jakob Kemper weist Zusammenhänge nach, die nicht nur durch Zufall entstanden sein können.« Eine »schlechtere Behandlung eines in der türkeistämmigen Community häufig vorkommenden Namens« sei nachgewiesen worden.
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