Flixbus darf Paypal-Gebühren nicht auf die Kunden abwälzen
Paypal-Zahlungen sind SEPA-Verfahren gleichgestellt
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts München (Az. 17 HK O 7439/18) gegen den Fernbusanbieter Flixbus hervor.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (DAH) berichtet, hatte Flixbus online verschiedene Möglichkeiten angeboten, Bustickets zu bezahlen. Wählten Kunden die Zahlung per Paypal aus, stellte das Unternehmen zusätzliche Gebühren in Rechnung. Das ist nicht erlaubt, urteilte das Landgericht.
Viele Unternehmen bieten unterschiedliche Zahlungsoptionen an und lassen diese von Dienstleistern abwickeln. Die erheben dafür Gebühren. Wen...
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