Pendler können oft auch Kosten für Bahncard absetzen
Steuertipps
Wer weite Wege zur Arbeit hat, nutzt oft die Bahn. Die Ausgaben für eine Bahncard können unter Umständen steuerlich abgesetzt werden, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Für Werbungskosten gilt grundsätzlich das Abflussprinzip. Das heißt: Sie werden steuerlich in dem Jahr abgesetzt, in dem sie bezahlt wurden. »Voraussetzung für den vollständigen Abzug der Kosten einer Bahncard ist, dass sich dadurch voraussichtlich die beruflichen Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Auswärtstätigkeiten insgesamt mindestens um den Preis der Bahncard verringern«, erklärt dazu BVL-Gesch...
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