AfD bleibt draußen

Gericht: Kein Einzug in den Stiftungsrat Gedenkstätten

Die AfD in Niedersachsens Landtag ist mit ihren Vorstoß, sich in den Stiftungsrat der Gedenkstätten »einzuklagen«, gescheitert. Das von den Rechtspopulisten gegen das Parlament angestrengte Verfahren bleibt erfolglos, besagt das Urteil, das der Staatsgerichtshof in Bückeburg am Dienstag verkündet hat. Verbände von Holocaust- und anderen Naziopfern müssen nun nicht mehr befürchten, dass im Stiftungsrat, der sich auch um die Gedenkstätten des früheren KZ Bergen-Belsen und der NS-Hinrichtungsstätte Wolfenbüttel kümmert, Rechtslastige agieren.

Bis Einzug der AfD ins Niedersachsenparlament 2017 hatte der Landtag stets fünf Abgeordnete in den Stiftungsrat entsandt. Dies ist ein Gremium, zu dessen Aufgaben es gehört, an die Gräuel des Hitlerregimes, die Verfolgung und Ermordung Andersdenkender und Andersglaubender zu erinnern und vor Diskriminierung zu warnen. Wie können da Abgeordnete mitwirken, in deren Partei zumindest Einzelne die Zeit des...


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