Westpreise und Ostlöhne

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

»Die deutliche Erhöhung des Vergabemindestlohns ist sinnvoll«, sagt Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD). Es gehe darum, dass der Wettbewerb um Aufträge der öffentlichen Hand nicht zu Lasten der Mitarbeiter ausgetragen werde.

»Wir meinen es ernst mit einer Lohnuntergrenze, die dazu beiträgt, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können und vor Altersarmut geschützt sind«, ergänzt Sozialministerin Susanna Karawanskij (LINKE).

Geplant ist, dass ab 1. April 2019 Unternehmen ihren Beschäftigten wenigstens 10,50 Euro die Stunde zahlen müssen, wenn sie bei Aufträgen vom Staat den Zuschlag erhalten wollen. Eine diesbezügliche Änderung des brandenburgischen Vergabegesetzes wurde am Dienstag vom rot-roten Kabinett gebilligt. Demnach soll der Vergabemindestlohn dann am 1. Januar 2020 noch einmal steigen - auf 10,68 Eur...


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