Schuldenbremse mit Ausnahmen
SPD, CDU, LINKE und Grüne wollen die Landesverfassung ändern
Die Landesverfassung Brandenburgs soll künftig die Neuverschuldung verbieten - es sei denn, es geht nicht anders. Die geplante Verfassungsänderung wurde am Mittwoch bei einer gemeinsamen Pressekonferenz der Fraktionen SPD, LINKE, CDU und Grüne vorgestellt. Der Landesregierung soll es prinzipiell verwehrt werden, was in Brandenburg bis 2011 die Regel war: die Neuverschuldung.
Das bezeichnete SPD-Fraktionschef Mike Bischoff als »historischen Schritt«. Neben der Landesverfassung soll auch die Landeshaushaltsordnung geändert werden. Bischoff zufolge wird die Regelung auch die Pflicht für einen moderaten Abbau der momentan 18 Milliarden Euro Schulden des Landes Brandenburg beinhalten.
Aber keine Regel ohne Ausnahme. Sollten Naturkatastrophen, Epidemien oder etwas Ähnliches eintreten, sollte es einen massiven Einbruch bei den Steuereinnahmen infolge einer abflauenden Wirtschaft geben, dann soll der Landtag mit einfacher Mehrheit beschließen kö...
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