Keine neuen Grenzwerte für Fluglärm
Bundesregierung setzt vorerst auf passiven Schutz
Das Bundeskabinett beschäftigte sich am Mittwoch mit der Wirkung des 2007 novellierten Gesetzes zum Schutz vor Fluglärm. Die Auswertung war eigentlich schon für 2017 geplant gewesen. Überprüft werden sollte, ob die im Gesetz genannten Werte geeignet und angemessen sind. In der Rechtsvorschrift geht es vor allem um den passiven Lärmschutz, also um den Umfang von Schutzzonen oder die Förderung baulicher Maßnahmen wie Schallschutzfenster. Nicht geregelt ist darin der aktive Lärmschutz, etwa zu Grenzwerten für Flugzeugmotoren oder zu Nachtflugverboten.
Eine »vorgreifende Absenkung« von Grenzwerten werde von der Bundesregierung »nicht empfohlen«, hieß es in dem Bericht. Außerdem schlug die Bundesregierung vor, dass Kitas, Grundschulen und Krankenhäuser die Kosten für Schallschutzmaßnahmen leichter erstattet bekommen sollen. Rund um Flughäfen...
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