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Wolf getötet, um Jagdhunde zu retten
Nach einem vergeblichen Warnschuss zielte ein Jäger bei Rädigke auf einen Wolf und tötete ihn
Jagdhunde hatten die Spur von Rehwild aufgenommen und sind von einem Wolf angegriffen worden. Ein Jäger beobachtete die Szene, schoss erst in die Luft und dann gezielt auf den Wolf, der eine tödliche Verletzung erlitt. So soll es sich am Freitag gegen 14 Uhr bei einer Drückjagd nahe Rädigke (Potsdam-Mittelmark) zugetragen haben. Das berichtet das Internetforum »Jawina - Jagd, Wild, Natur«. Der Jäger, ein Gast aus den Niederlanden, habe keine andere Möglichkeit gesehen, das Leben der Hunde zu retten. Denn der Wolf habe sie verletzt und immer weiter zugebissen, sich weder durch lautes Pfeifen und Schreien noch durch den Warnschuss vertreiben lassen.
Das Landesumweltamt bestätigte den Vorfall, von dem es erfuhr, weil ein Gutachter angefordert wurde. Die Polizei ermittelt. Dem konnte und wollte Achim Wersin, Sprecher des Umweltministeriums, nicht vorgreifen.
Fakt ist, dass Wölfe unter Artenschutz stehen und nur in streng geregelten Ausnahmefällen abgeschossen werden dürfen, wenn es gar nicht anders geht. Wenn ein Wolf Menschen angreift, würde der Abschuss als Notwehr gelten. Reißen Wölfe Schafe oder Ziegen, so dürfen Schäfer und Ziegenhirten nur versuchen, die Raubtiere zu vertreiben, indem sie Krach schlagen oder mit Steinen nach den Wölfen werfen. Hilft das alles nichts, müssen sie ihre Schafe oder Ziegen verloren geben und beim Umweltamt eine finanzielle Entschädigung beantragen.
Für den brandenburgischen Bauernbund ist die Sache klar. »Der Jäger hat absolut korrekt gehandelt«, sagt Geschäftsführer Reinhard Jung am Montag. »Gleich ob Jagdhund oder Zuchtkalb - es ist das Recht jedes Tierhalters, besonders wertvolle Tiere in Notwehr gegen angreifende Wölfe zu verteidigen.«
Stützen kann Jung seine Auffassung auf ein Rechtsgutachten, das der Bauernbund bei der Kanzlei Kubicki & Schöler in Auftrag gegeben hatte. Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki hatte dieses Gutachten im Sommer 2018 in Leipsch vorgestellt. Demnach würde es sich bereits um Notwehr handeln, wenn es um das Leben eines liebgewonnenen Haustiers geht. So dürfte ein Jäger, nachdem er dreimal vergeblich in die Luft geschossen hat, auch auf einen Wolf zielen, wenn dieser nicht vom Hund des Jägers ablässt.
Vorsichtig beurteilt der Landtagsabgeordnete Carsten Preuß (für LINKE) den aktuellen Fall. Dem Jäger hält er zugute, einen Warnschuss abgegeben zu haben. Das Argument Kubickis würde aber nicht greifen, da die Hunde nicht die eigenen des Niederländers gewesen sind. Ob die speziell ausgebildeten Hunde so hochwertig sind, dass ein gezielter Schuss auf den Wolf gerechtfertigt gewesen sind könnte, vermag Preuß nicht zu beurteilen.
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