Warum die Ehefrau trotz Berliner Testaments nichts erbt

Erbrecht

So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 3 W 71/18). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (DAH) berichtet, hatte ein Ehepaar 2012 ein Berliner Testament aufgesetzt. Das erlaubt es Ehe- oder Lebenspartnern, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen. Erst wenn beide Ehegatten tot sind, fällt das Erbe an Dritte, zum Beispiel an die Kinder.

Im Jahr 2013 trennte sich das Paar allerdings, und der Ehemann verfasste ein neues Testament, in dem er die gemeinsame Adoptivtochter zur Alleinerbin einset...


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