Umzug bezahlen?

Rechtstipp

Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), sagt: »Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten.« Kandidaten, die eine neue Stelle anfangen, können mit ihrem Arbeitgeber aber oft Vereinbarungen zur Erstattung der Umzugskosten treffen. »Wenn ein Bewerber eine neue Stelle antr...


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