BGH zur Position des Staates bei Nachlass ohne Angehörige

Erbrecht

Das entschied der Bundesgerichtshof am 14. Dezember 2018 (Az. V ZR 309/17) in einem Fall aus Sachsen. Das gelte, solange der Staat den Nachlass abwickele und nicht zu eigenen Zwecken nutze. Grund sei, dass der Staat ein Erbe nicht ausschlagen könne - im Gegensatz zu jedem anderen Erben.

Der BGH hob damit das Urteil des Landgerichts Dresden vom 3. November 2017 (Az. 2S 92/17) und das vorinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Chemnitz vom 10. Januar 2017 (Az. C 2065/16 WEG) auf und v...


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