Heckenschnitt nur bis Ende Februar

Rechtstipp

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH, gibt rechtliche Tipps.

Laut Bundesnaturschutzgesetz ist ein deutlicher Rückschnitt von Hecken nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt. Denn in den übrigen Monaten nutzen Vögel die Hecken zum Brüten. Dann ist nur noch ein schonender Form- und Pflegeschnitt zulässig. Und auch das nur nach einer Kontrolle, ob kein bewohntes Vogelnest in der Hecke ist.

Ein solcher Pfleg...


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