Sind Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit zu zahlen?
Urteil zur Teilzeitbeschäftigung
In diesem Zusammenhang ist auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18. Dezember 2018 (Az. 10 AZR 231/18) zu verweisen.
Worum ging es im verhandelten Fall? Die Klägerin ist bei der Beklagten als stellvertretende Filialleiterin in Teilzeit tätig. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag für die Systemgastronomie Anwendung. Er regelt unter anderem Mehrarbeitszuschläge und erlaubt es, wie im Fall der Klägerin eine Jahresarbeitszeit festzulegen.
Für den nach Ablauf des Zwölfmonatszeitraums bestehenden Zeitsaldo hat die Beklagte die Grundvergütung geleistet. Sie hat dagegen keine Mehrarbeits...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.