Koalition einigt sich zu Paragraf 219a
Abtreibung: Ärzte dürfen weiter nur eingeschränkt informieren
Berlin. Die Bundesregierung hat sich auf eine Änderung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches geeinigt. Dieser stellt »Werbung« für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Dem seit Montagabend vorliegenden Referentenentwurf der zuständigen Ministerien zufolge blei...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.