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Umfassende Aufklärung bei Lebendspende nötig

Karlsruhe. Ärzte müssen Organspender bei einer Lebendnierenspende umfassend über mögliche gesundheitliche Risiken aufklären. Die Annahme, dass der Spender sowieso sein Organ gespendet hätte, könne eine unzureichende Risikoaufklärung nicht rechtfertigen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Formelle Fehler bei der Aufklärung über Risiken machen die Einwilligung zur Organspende zwar ni...

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