Landtag beschließt erstes Parité-Gesetz
Potsdam. Als erstes Bundesland hat Brandenburg am Donnerstag mit den Stimmen von SPD, LINKE und Grünen ein Parité-Gesetz verabschiedet. Es verpflichtet die Parteien, bei Landtagswahlen gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten aufzustellen. Die Bestimmung der Direktkandidaten ist von der neuen Regelung ausgenommen. Das Gesetz tritt am 30. Juni 2020 in Kraft und gilt damit noch nicht für die Landtagswahl am 1. September 2019. Von den aktuell 88 Landtagsabgeordnete sind derzeit 35 Frauen. CDU und AfD halten das Gesetz für verfassungswidrig und stimmten dagegen. Die CDU teile den Wunsch nach Chancengleichheit. Dieser Wunsch dürfe jedoch nicht dazu führen, sehenden Auges ein mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidriges Gesetz zu beschließen, warnte der CDU-Abgeordnete Björn Lakenmacher. Verfassungsrechtliche Bedenken hatte auch der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags geäußert. Die Piraten, die NPD und die Jungen Liberalen kündigten Beschwerden beim Landesverfassungsgericht an. In Frankreich gibt es ein Parité-Gesetz bereits seit 2001. epd/nd
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