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  • Geflüchtete in Berlin

Freie Plätze in Flüchtlingsunterkünften belasten Betreiber

AWO fordert Erstattung der Ausfallkosten bei Unterbelegung / Senatsverwaltung will Wohnungslose in den Einrichtungen unterbringen

  • Marie Frank
  • Lesedauer: 3 Min.

In Berlin kommen immer weniger Geflüchtete an: Waren es im Jahr 2015 noch rund 55 000, kamen im vergangenen Jahr gerade einmal 7200 in die Hauptstadt, also im Schnitt 600 pro Monat. Das hat auch Auswirkungen auf die Flüchtlingsunterkünfte: Viele von ihnen sind nicht voll belegt, einige stehen sogar zur Hälfte leer. Für die Betreiber der Flüchtlingsunterkünfte kann das unter Umständen fatale Auswirkungen haben: »Wenn wir nicht voll ausgelastet sind, schreiben wir rote Zahlen«, sagt Manfred Nowak, Vorsitzender des AWO-Kreisverbandes Berlin-Mitte, der in Berlin mehrere Flüchtlingsunterkünfte betreibt.

Sowohl bei den Erstaufnahmeeinrichtungen als auch bei den Gemeinschaftsunterkünften bekommt die AWO den Rückgang der Zugangszahlen Geflüchteter deutlich zu spüren. In ihren zehn Flüchtlingsunterkünften in Berlin gibt es mittlerweile insgesamt über 600 freie Plätze. Doch nicht nur die AWO ist betroffen: Von den berlinweit 24 389 verfügbaren Plätzen sind laut Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) aktuell nur 19 539 belegt. Rechnet man die aufgrund von Bauarbeiten oder anderen Gründen nicht belegbaren Plätze raus, ergibt das einen Leerstand von 2633 Plätzen.

An sich ist das erst mal kein Problem, schließlich müssen Kapazitäten frei gehalten werden, etwa für den Fall, dass Unterkünfte schließen und die Geflüchteten auf andere Einrichtungen umverteilt werden müssen, erklärt Sascha Langenbach vom LAF. So läuft in diesem Jahr die Nutzungsdauer von drei Jahren für die ersten Tempohomes aus. Auch die 868 Geflüchteten aus dem Containerdorf am Tempelhofer Feld werden im Juni in andere Gemeinschaftsunterkünfte umziehen und ab Mitte des Jahres werden neu nach Berlin kommende Flüchtlinge in den Sternhäusern auf dem Gelände der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik in Reinickendorf untergebracht. Deren bisherige 515 Bewohner*innen werden in den nächsten zwei Wochen auf andere Unterkünfte in Reinickendorf verteilt.

Das Problem ist: Auch wenn die Flüchtlingsunterkünfte nicht voll belegt sind, müssen die Betreiber das Personal vorhalten, sagt AWO-Chef Manfred Nowak. Auf den damit verbundenen Kosten bleiben sie jedoch sitzen: »Wenn eine Einrichtung nicht voll ausgelastet ist, werden die Kosten nicht erstattet«, erklärt er. Das LAF bezahle nur für die Plätze, die auch wirklich belegt sind. »Die finanzielle Belastung liegt nur bei den Betreibern«, kritisiert Nowak, der sich von der Politik im Stich gelassen fühlt. Leisten könnten sich das langfristig nur die großen privaten Betreiber, Wohlfahrtsverbände wie die AWO hätten das Nachsehen. Nowak fordert daher, die Verträge dahingehend zu verändern, dass die Ausfallkosten der Betreiber vom LAF erstattet werden.

Entweder das, oder das LAF müsse die Einrichtungen so bestücken, dass eine Vollauslastung gewährleistet wird, so Nowak. Nur: Ein Recht auf Vollbelegung gibt es nicht. Und das LAF verteilt die Geflüchteten nicht nach dem Kriterium der Vollauslastung, sondern unter Berücksichtigung von sozialräumlichen Aspekten. Etwa wo die Familienstrukturen sind, wo die Kinder zur Schule gehen, wo sie arbeiten oder vom Jobcenter betreut werden. Ein Bezirkswechsel kommt daher nur im Notfall infrage. Am Ende des Tages entscheiden die Flüchtlinge selbst, wo sie leben wollen.

Eine Reduzierung der Unterbringungskapazitäten ist trotz sinkender Flüchtlingszahlen nicht geplant, im Gegenteil: Laut Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales leben aktuell rund 15 000 wohnungslose Menschen in Zuständigkeit der Bezirke in zum Teil prekären Unterkünften wie etwa Hostels. Die sind nicht nur teuer, sondern oft auch von mangelhafter Qualität. Diese wohnungslosen Menschen - mit und ohne Fluchthintergrund - sollen in Zukunft in die Unterkünfte des LAF ziehen können. Da sich der Bedarf mit den bisher geplanten Modularen Unterkünften für Flüchtlinge (MUF) nicht decken lasse, ist laut Senatsverwaltung »ein erheblicher Ausbau der Kapazitäten notwendig«: auf 38 151 Plätze bis Ende 2020.

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