Polizei scannt Autos weiter anlassbezogen
Potsdam. Die Kennzeichenfahndung in Brandenburg ist nach einer ersten Einschätzung des Innenministeriums von den jüngsten Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts nicht betroffen. Die Entscheidungen hätten zunächst keine Auswirkungen auf Brandenburgs Polizeigesetz, sagte ein Ministeriumssprecher in Potsdam. Man werde die Beschlüsse eingehend prüfen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die automatisierte Erfassung von Autokennzeichen und ihren Abgleich mit Suchdateien zur Gefahrenabwehr in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Dabei werden Scannern an der Fahrbahn ...
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