Zweifel an Notwehr

Polizist wird nach tödlichen Schüssen freigesprochen

»Gerechtigkeit für Matiullah! Der Polizist muss bestraft werden!« Diese Parole skandierten Mitte April 2018 etwa hundert Geflüchtete auf Demonstrationen im osthessischen Fulda. Sie waren auf die Straße gegangen, nachdem am 13. April letzten Jahres ein 19 Jahre alter Afghane durch Schüsse eines Polizisten tödlich verletzt wurde. Nun wird sein Tod wohl keine juristische Konsequenz haben. Die Staatsanwaltschaft Fulda hat das Verfahren eingestellt.

»Nach den Ermittlungen ist davon auszugehen, dass die Schüsse des Beschuldigten zur Abwehr einer bestehenden Gefahr für Leib und Leben (...) gerechtfertigt waren. Eine Anklageerhebung scheidet deshalb aus«, heißt in einer Stellungnahme des hessischen Landeskriminalamts. Zur Aufklärung seien umfangreiche rechtsmedizinische Untersuchungen als auch Schussentfernungs- und Schussverlaufsgutachten durchgeführt und eingeholt werden, erklärte ein Sprecher der Ermittlungsbe...


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