Schäden durch beauftragte Handwerker: Wer haftet?

Wichtig für Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer

  • Johannes Fiala und Peter A. Schramm
  • Lesedauer: ca. 5.5 Min.

Der Bundesgerichtshof (BGH-Urteil vom 9. Februar 2018, Az. V ZR 311/16) entschied, dass ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist - also haftet. Im vorliegenden Fall war das Haus nach Dachdeckerarbeiten durch ein Glutnest abgebrannt und hatte das Nachbargrundstück beschädigt.

Die sorgfältige Auswahl des Handwerkers ändert an dieser Haftung nichts

Der Handwerker war nicht ausreichend versichert gewesen - und geriet in Insolvenz. Der geschädigte Nachbar hatte keine Chance, die Beeinträchtigung durch Unterlassungsklage unterbinden zu lassen (§ 1004 I BGB). Dies wiederum eröffnete rechtlich den Weg zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch, analog § 906 II 2 BGB, ganz ohne dass dies ein Verschulden erfordert.

Der Ausgleichsanspruch war mit der Schadensregulierung auf den Gebäudeversicherer des Nachbarn übergegangen und Anlass für diesen ...


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