Haushüten beim Nachbarn
Versicherungen
Netten Menschen tut man gern einen Gefallen - sich mal um ihr Zuhause zu kümmern, während sie im Winterurlaub sind: Briefkasten leeren, mal lüften, Pflanzen gießen, Schnee schippen. So wirkt das Heim auch nicht verwaist und ist damit weniger einladend für Einbrecher.
Was aber, wenn dabei Missgeschicke passieren? Wenn etwa das Fenster nach dem Lüften nicht richtig geschlossen wird und Wasser eindringt ? Wer muss in dem Fall für die ruinierten Möbel oder den aufgequollenen Parkettboden zahlen? Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erläutern die Lage.
Haftpflicht bei Ge...
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