Gericht: Keine Rechtsgrundlage für manche Kopfnoten
Rund um die Schule
Zu dieser Entscheidung kam das Verwaltungsgericht Dresden (Az. 5 K 1561/18) und gab damit einem Oberschüler Recht, der auf Entfernung der Kopfnoten aus dem Zeugnis der 9. Klasse geklagt hatte. Mit diesem Zeugnis wollte er sich nach dem Realschulabschluss bei einem Unternehmen um eine Ausbildung bewerben.
Nach Auffassung des Gerichts kann ein Schüler bei der Bewerbung um eine Lehrstelle zu Recht ein Zeugnis der 9. Klasse ohne Kopfnoten verlangen. Denn für die Kopfnoten fehlt die Rechtsgrundlage. Das Gericht stellte weiter fest, dass in dem Dokument, das für Lehrbetriebe oder spätere Arbeitgeber wichtig ist, die Kopfnoten ein Eingriff in die Freiheit der Berufswahl eines Schülers darstelle...
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