Seehofer prüft neuen »Radikalenerlass«

Innenministerium pocht auf »politische Zurückhaltung« im öffentlichen Dienst

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 2 Min.

Bundesinnenminister Horst Seehofer lässt überprüfen, welche Konsequenzen eine Mitgliedschaft in einer Partei für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben kann. Der Vorgang soll in einigen Wochen abgeschlossen sein, erklärte der CSU-Politiker im Gespräch mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Dienstag. Seehofer sagte, er habe sein Ministerium gebeten, die Frage der Mitgliedschaft »und welche Verpflichtungen für einen Beamten entstehen hinsichtlich der politischen Zurückhaltung, noch mal sehr genau für mich zu prüfen«. Die Prüfung solle für alle Richtungen gelten, sowohl »für Rechts- wie für Linksradikale«.

Damit ist klar, dass sich die Überprüfung nicht allein gegen Mitglieder der AfD richtet. Die rechte Partei war im vergangenen Monat vom Bundesamt für Verfassungsschutz insgesamt als »Prüffall« eingestuft worden. Offen zugängliche Quellen zur AfD dürfen ausgewertet werden.

Bei der Nachwuchsorganisation Junge Alternative und der rechtsnationalen Vereinigung »Der Flügel« um den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke war der Inlandsgeheimdienst noch einen Schritt weiter gegangen. Sie gelten als »extremistische Bestrebungen« und wurden zu Verdachtsfällen erklärt. Beide Organisationen können seither mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden.

Eine Recherche der Funke-Zeitungen ergab, dass unter den 281 Abgeordneten der AfD, die im Bundestag und in den Landesparlamenten sitzen, derzeit mindestens 46 Beamte sind, darunter einige in Pension.

In den vergangenen Jahren waren die Behörden allerdings vereinzelt gegen Linke im Staatsdienst vorgegangen. So versuchten etwa Baden-Württemberg und Hessen erfolglos, dem Antifaaktivisten Michael Csaszkóczy wegen Zweifel an seiner Verfassungstreue die Anstellung als Lehrer zu verweigern.

In Bayern sollte der angehende Lehrer Benedikt Glasl nicht verbeamtet werden, weil er in zwei linken Studentenvereinen aktiv war. Letztlich mussten die Behörden im Sommer vergangenen Jahres aber einen Fehler eingestehen.

Inwieweit sich die Prüfung des Innenministeriums nun gegen Linke richtet, muss abgewartet werden. Seehofer verfolgt derzeit Pläne, die Rote Hilfe zu verbieten. Dadurch würden auch Vertreter der Linkspartei, die zugleich Mitglied in dem Verein sind, wieder verstärkt in den Fokus des Verfassungsschutzes geraten.

In den Beamtengesetzen für Bund, Länder und Kommunen ist ein »Mäßigungsgebot« für politische Aktivitäten festgeschrieben. Beamte »dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei«. Sie müssen sich »durch ihr gesamtes Verhalten« zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Ein Verbot politischer Betätigung bedeutet dies nicht.

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