Warteschleife dank »Bodycam«

Sächsische Opposition setzt nach Änderungen am Polizeigesetz zusätzliche Anhörung durch

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: 5 Min.

An Urteilen von Experten zum neuen sächsischen Polizeigesetz herrscht alles andere als Mangel. Fast ein Dutzend Fachleute wurden Anfang November vom Innenausschuss des Landtages gehört: Polizisten und Gewerkschafter, eine Vertreterin von Pro Asyl, ein ehemaliger Innensenator. Von den Ausführungen konnten sich sowohl die Autoren des Gesetzentwurfs wie dessen Kritiker bestätigt fühlen. Ein Experte meinte, Gefahren für Freiheitsrechte lauerten »hinter jeder Ecke«; Praktiker klagten, das Gesetz bleibe »weit hinter den Anforderungen zurück«.

Nun allerdings müssen noch einmal Fachleute zu dem Gesetzentwurf gehört werden, an dem CDU und SPD seit Monaten feilen und den die Koalition eigentlich im nächsten Monat im Landtag beschließen wollte. Dieser Zeitplan ist hinfällig. Der Grund dafür findet sich in einem 26 Seiten umfassenden Papier, das die Regierungsfraktionen kurz vor den finalen Beratungen in den Ausschüssen vorlegten. Darin sind zwei Neuerungen festgehalten, zu denen sich die Fachleute im November noch nicht äußern konnten, weil sich CDU und SPD zu dem Zeitpunkt noch nicht darauf geeinigt hatten. So genannte »Bodycams«, die Polizisten am Körper tragen und zur Aufzeichnung von Einsätzen nutzen können, sollen nun doch flächendeckend und nicht nur im Rahmen eines bereits in Leipzig laufenden Probelaufs eingesetzt werden. Und eine Beschwerdestelle der Polizei, die bisher im Innenministerium angesiedelt war, soll in die Staatskanzlei verlegt werden.

Die Unterhändler der Regierungsfraktionen hatten sich auf die Ergänzungen geeinigt, nachdem Polizeigewerkschaften in einem Offenen Brief auf die beiden Punkte gedrängt hatten. Sie schnürten dafür ein Paket wieder auf, das die Generalsekretäre von CDU und SPD eine Woche zuvor der Öffentlichkeit vorgestellt hatten. Oppositionspolitiker lehnten das Gesetz vor und nach der Ergänzung ab: Es sei »weiter ein Fall für das Verfassungsgericht«, sagte Enrico Stange, Innenexperte der LINKEN; der Entwurf gehöre »in die Tonne«, ergänzte Valentin Lippmann, sein Fachkollege von den Grünen.

Bevor er an dem einen oder anderen Ort landet, wird es am 12. März indes auf Antrag der Opposition eine erneute Anhörung geben. Der ursprüngliche Entwurf sei »in wesentlichen Punkten geändert« worden, war in einem neun Seiten langen Antrag der LINKEN im Innenausschuss zu lesen; deren Ausgestaltung sei »bislang nicht Gegenstand irgendwelcher Erörterungen im laufenden Beratungsverfahren« gewesen. Zudem, so hatten auch die Grünen argumentiert, ergebe sich die Notwendigkeit zum Nacharbeiten aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur automatisierten Kennzeichenerfassung. Die Richter hatten Regelungen in drei Bundesländern als teilweise verfassungswidrig eingestuft, darunter in Bayern. Das bayrische Gesetz diente in Teilen als Vorlage für Sachsen. Im Freistaat sollen Kennzeichen künftig mit stationären Geräten erfasst und in einem 30 Kilometer breiten Streifen entlang der Grenzen zu Polen und Tschechien auch mit Geräten zur Gesichtserkennung kombiniert werden.

Allerdings: Um die Kennzeichenerfassung wird es in der Anhörung ebenso wenig gehen wie um den richtigen Ort für eine Beschwerdestelle. Die Experten sollen sich nur zur Frage der Bodycams äußern dürfen, entschied die Koalitionsmehrheit. Während der SPD-Abgeordnete Albrecht Pallas verkündete, man nehme »die Rechte der Opposition ernst«, ist diese sauer. Valentin Lippmann (Grüne) nannte es »keinen guten parlamentarischen Stil«, dass die Anhörung thematisch beschränkt wird, zumal »die Sachverständigen sowieso anwesend sein werden«. Die LINKE will sogar prüfen, ob Minderheitenrechte beschnitten wurden, und erwägt eine Klage beim sächsischen Verfassungsgericht. Beim Kurznachrichtendienst Twitter freute man sich indes unter dem Hashtag »polizeigesetzstop-pen«: »Verzögert haben wir es schon mal.« Klaus Bartl, der Rechtsexperte der LINKEN, hatte zuvor erklärt, es sei »kein Schaden, wenn geplante tiefe Eingriffe in Grund- und Bürgerrechte nicht schon im März verabschiedet werden.« Die Abstimmung dürfte nun im April anstehen.

Das sächsische Polizeigesetz ist eines von vielen, die derzeit in der Bundesrepublik an eine vermeintlich geänderte Bedrohungslage angepasst werden. Ähnliche Vorstöße gab und gibt es in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg sowie Niedersachsen. Ursprünglich hatte Sachsen gemeinsam mit Bayern ein bundesweit geltendes Musterpolizeigesetz angestrebt; das ist aber vorerst gescheitert. Um die Details der Novelle gab es ein hartes Ringen zwischen CDU und SPD, bei dem beide Seiten Abstriche machen mussten. CDU-Innenminister Roland Wöller hätte gern auch die Onlinedurchsuchung von Computern ins Gesetz aufgenommen, außerdem die so genannte Quellen-TKÜ, bei der Inhalte auf Smartphones und Rechnern vor der Verschlüsselung ausgelesen werden können. Das scheiterte am Widerstand der SPD. Diese wiederum wollte ursprünglich die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte durchsetzen, biss sich aber an der CDU die Zähne aus. Zuletzt stellte sie es als Erfolg dar, dass die Beschwerdestelle, an die sich Polizisten wenden können, in die Staatskanzlei wandert. Kritiker meinen, um wirklich unabhängig zu sein, hätte die Stelle beim Landtag angesiedelt werden müssen. Selbst die Jusos, der Parteinachwuchs der SPD, nannten die jetzige Einigung einen »zahnlosen Tiger«.

Ohnehin stehen die Jusos der mit Hilfe ihrer Mutterpartei durchgesetzten Verschärfung des Gesetzes sehr ablehnend gegenüber und sind deshalb Teil eines Bündnisses »Nein zum Polizeigesetz«, das seit Monaten zu Protesten mobilisiert. Zu einer Demonstration in Dresden kamen Ende Januar einige tausend Teilnehmer; zuvor wurde auch eine eigene Anhörung mit Experten veranstaltet. Viele Einschätzungen deckten sich mit denen, die beispielsweise die Anwältin Maria Scharlau von Amnesty International in der Anhörung des Landtags geäußert hatte. »Der Preis des Gesetzes aus bürgerrechtlicher Sicht ist hoch«, hatte sie erklärt. Die Polizei könne teilweise bereits aufgrund »vager Vermutungen« aktiv werden; das Gesetz erlaube »vielfältige Polizeimaßnahmen gegen Menschen, die bislang nicht gegen das Recht verstoßen haben«. Doch perlte derlei Kritik an den Koalitionsfraktionen ab. Nun müssen sie sich ihr in der neuen Anhörung noch einmal stellen.

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