Waffenexport durch die kalte Küche

Opposition empört über Vereinbarung Berlin-Paris

Berlin. Über die Verständigung hatte der »Spiegel« berichtet. Deutschland und Frankreich hätten in einer Vereinbarung über den Export von gemeinsam entwickelten Rüstungsgütern festgehalten: »Die Parteien werden sich nicht gegen einen Transfer oder Export in Drittländer stellen.« Dem Bericht zufolge ist vorgesehen, dass ein Land nur dann Bedenken gegen Rüstungsexporte anmelden kann, wenn seine direkten Interessen oder die nationale Sicherheit gefährdet sind, nicht aber zum Beispiel unter Hinweis auf die Menschenrechtslage im Empfängerstaat. Zwischen Deutschland und Frankreich gibt es beträchtliche Unterschiede in der Rüstungsexportpolitik. So hat Deutschland einen Exportstopp gegen Saudi-Arabien verhängt, während Frankreich weiter Waffen an das am Jemen-Krieg maßgeblich beteiligte Land liefert. Deutschland ließe dem Bericht zufolge Frankreich künftig ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.