Welche Versicherung zahlt wann?

Stürmisches Wetter

  • Bianca Boss, Bund der Versicherten (BDV)
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Wer kann, sollte lose Gegenstände auf dem Balkon oder im Garten befestigen oder nach drinnen holen, lautet eine Empfehlung des Deutschen Wetterdienstes.

Dennoch können herabfallende Äste oder herumfliegende Gegenstände für Schäden an Häusern und Autos sorgen. Wer eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, kann zumindest etwas entspannter sein, denn diese zahlen in der Regel bei Sturmschäden an Hab und Gut.

Von Sturm spricht man ab Windstärke 8. Wenn der Sturm zum Beispiel Schornsteine z...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -