Schallschutz bei Altbausanierung
Urteil
Ein Kölner Altbau aus dem Jahr 1900 wurde zu einer Eigentumswohnanlage umgebaut. Der Bauträger schloss vor den Arbeiten mit Käufern Bauträgerverträge und verpflichtete sich, die Wohnungen nach aktuellem Standard zu sanieren, gemäß der Baubeschreibung im Kaufvertrag. Vertraglich ausgeschlossen wurden nur Mängelrechte der Erwerber im Zusammenhang mit der Altbausubstanz.
Bei der Abnahme stel...
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