Über Kreuz mit der Kirche
Bundesarbeitsgericht stellt Sonderstatus von katholischen Arbeitgebern in Frage
Erfurt. Ein katholisches Krankenhaus darf einem katholischen Chefarzt nach dessen Ehescheidung nicht wegen einer zweiten Heirat kündigen. Sehen kirchliche Glaubensgrundsätze darin bei katholischen Mitarbeitern einen schweren Loyalitätsverstoß, bei anderen Mitarbeitern dagegen nicht, stellt diese Ungleichbehandlung eine Diskriminierung dar, urteilte am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
Die Gewerkschaft ver.di bezeichnete das Urteil als »überfällig und wegweisend«. Einem Mitarbeiter zu kündigen, weil er ein zweit...
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