»Die Politik muss jetzt handeln«

Ingrid Matthäus-Maier fordert die Abschaffung der kirchlichen Sonderrechte

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Der Prozess um die Chefarztkündigung ist nicht die erste juristische Auseinandersetzung um das kirchliche Arbeitsrecht. Müssen Beschäftigte auch nach dem Urteil einer nach dem anderen vor Gericht ziehen?

Obwohl die katholische Kirche schon 2010 eine Niederlage gegen die Kündigung eines Organisten wegen Ehebruchs erlitten hatte, ließ ihr das keine Ruhe. Nach Urteilen zugunsten des Chefarztes bei den Arbeitsgerichten erhob sie Verfassungsklage. Karlsruhe hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Bundesarbeitsgericht zurück. Diese berüchtigte Chefarztentscheidung von 2014 zeigt besonders eindrucksvoll die Verquickung von Staat und Kirche, liest sie sich doch seitenweise wie ein katholischer Katechismus. Dies hat das Bundesarbeitsgericht nun im Einklang mit dem Europäischen Gerichtshof korrigiert und ich frage mich auch, wie lange wollen die Kirchen noch gegen die Wand laufen, ehe sie das menschenrechtswidrige kirchliche Arbeits...


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