Neues Wahlrecht für Behinderte nötig

Bundesverfassungsgericht urteilt, dass bisherige Ausschlüsse gegen Grundrechte verstoßen

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die Regelungen zum Wahlrecht für Behinderte müssen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geändert werden. In dem Beschluss der Karlsruher Richter, der am Donnerstag veröffentlicht wurde, heißt es, dass der Wahlrechtsausschluss von Menschen, für die ein Betreuer bestellt wurde, verfassungswidrig sei. Mehr als 80 000 Menschen waren wegen der geltenden Regelung von der Bundestagswahl 2013 ausgeschlossen. Betroffene legten deswegen Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Die Richter entschieden nun, dass einige von ihnen durch den Ausschluss in ihren Rechten verletzt worden seien.

Der Wahlrechtsausschluss von Menschen, für die zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer bestellt wurde, verstoße gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung, erklärten die Richter. Ein Ausschluss vom akti...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -