Baumfällkosten nicht umlegbar

Nebenkosten

  • Michaela Rassat, D.A.S. Leistungsservice
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Es handelt sich nicht um regelmäßig anfallende Kosten und somit nicht um Betriebskosten der Immobilie. Dies hat das Landgericht Berlin im Urteil vom 13. April 2018 (Az. 63 S 217/17) entschieden.

Worum ging es bei Gericht?

Vermieter können nicht alle Kosten, die ihnen durch das Haus entstehen, auf die Mieter umlegen. Dies verhindert die gesetzliche Regelung in der Betriebskostenverordnung. Vor dem Landgericht Berlin ging es um einen Fall, in dem ein Vermieter im Garten eines Mietshauses eine Birke hatte fällen lass...


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