Sing- und Wildvögel füttern - ja, aber ...
Mietrecht
Nach Auskunft des Mietervereins Dresden und Umgebung (mdu) haben Mieter grundsätzlich das Recht, auf der Außenfensterbank oder dem Balkon Futterglocken aufzuhängen und Vogelfutter auszustreuen. Das kann der Vermieter nicht verbieten.
Das Aufstellen eines Vogelhäuschens für Finken, Rotkehlchen und Co. ist heute weit verbreitet und kann Mietern nicht verwehrt werden. Vogelkot auf Balkon und Terrasse ist nicht zu vermeiden und somit kein vertragswidriger Zustand. Er berec...
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