Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird unterlaufen

Sterbehilfe

Schwerstkranke haben derzeit keine Chance, an tödlich wirkende Medikamente zu kommen, obwohl das Bundesverwaltungsgericht im März 2017 letztinstanzlich geurteilt hat, dies in Ausnahmefällen zu ermöglichen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte damals entschieden, dass Schwerstkranke in einer unerträglichen Leidenssituation vom BfArM ausnahmsweise eine Erlaubnis zum Erwerb tödlich wirkender Betäubungsmittel erhalten können.

Nach einem Zeitungsbericht hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dies selbst unterbinden lassen. Demnach bat das Bundesgesundheitsministerium in einem Brief das für die Genehmigung von Ausnahmen zuständige Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn, keine Ausnahmen zuzulassen. Wie die Behörde mitteilte, wurden bereits 93 von insgesamt 123 vorliegenden Anträgen abgelehnt. Einen positiven Bescheid habe es in keinem Fall gegeben. 22 suizidwillige Antragsteller seien in der Wartezeit verstorben....


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