Volksbegehren für gebührenfreie Kitas steht auf der Kippe

Das Innenministerium von Baden-Württemberg hat einen Antrag der SPD abgelehnt. Nun muss der Verfassungsgerichtshof entscheiden

  • Tilman Baur, Stuttgart
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Es hätte eine echte Erfolgsstory werden können für die Südwest-SPD. Im Februar hatte die Partei einen großen Erfolg vermeldet: 17 000 Unterschriften hatte sie gesammelt - 10 000 wären nötig gewesen - und somit die erste wichtige Hürde auf dem Weg zu einem Volksbegehren für gebührenfreie Kitas genommen. Doch vergangene Woche mussten die Genossen einen herben Rückschlag einstecken. Der Zulassungsantrag der Partei sei rechtlich unzulässig, ließ das von Thomas Strobl (CDU) geführte Innenministerium wissen. Das habe eine Prüfung ergeben, durchgeführt von hausinternen Juristen und einem externen Experten.

Drei Gründe führen die Fachleute gegen den Antrag ins Feld. Erstens sehe die Landesverfassung keine Volksbegehren und Volksabstimmungen über das Staatshaushaltsgesetz vor. Dieses sei aber vom Antrag betroffen. »Die Kosten, die der Gesetzentwurf im Fall einer Zustimmung bei einer Volksabstimmung verursachen würde, würden das Haushaltsgleichg...


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