Rückforderung von Kindergeld
Urteil des Bundesfinanzhofs
Das geht aus zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs (Az, III R 19/17 und Az. III R 48/17) hervor, veröffentlicht am 6. Februar 2019.
Kindergeld wird vorbehaltlos bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Der Anspruch dauert an, wenn sich das Kind noch in einer Ausbildung oder einem Studium befindet, längstens allerdings bis zum 25. Geburtstag. Über ein Ende oder den Abbruch der Ausbildung müssen Eltern die Fami...
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