Was verbirgt sich hinter einer Schadenersatzverpflichtung?
Verkauf einer Eigentumswohnung
Das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 20. Dezember 2018, Az. 14 U 44118) hat entschieden, dass sich die Schadenersatzverpflichtung eines Verkäufers einer Sache auf die von ihm getätigte Beschreibung einer Eigenschaft des Kaufgegenstandes bezieht, sofern diese unzutreffend ist. Das entspricht dem Rücksichtnahmegebot aus dem vorvertraglichen Schuldverhältnis und löst bei einem Verstoß hiergegen eine Schadensersatzverpflichtung wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss aus.
Dem OLG Stuttgart, so die Frankfurter Rechts- und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Helene-Monika Filiz, Präsidentin des Verbandes Deutscher Rechtsanwälte (VBMI) für Bau-, Miet- und Immobilienrecht, lag folgender Sachverhalt zur Entscheidungsfindung vor:
Der Beklagte ist Sohn des Eigentümers. Der hatte auf einer Onlineplattform eine Eigentumswohnung mit einer Größenangabe von 98 m2 beschrieben. Die Wohnungsgröße wurde vor Kaufvertragsabschluss auf »ca. 89...
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