Mülltonnen müssen zum Sammelplatz
Urteil
Wer in einer sehr engen Straße wohnt, muss seine Mülltonnen unter Umständen selbst zu einem Sammelplatz bringen. Er kann nicht verlangen, dass Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens die Tonnen vom Haus abholen und zurückbringen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen (Az. 29. 8 L 5537/18.GI, Az. 8 L 6098/18.GI und Az. 8 L 6101/18.GI) in drei Eilverfahren.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (DAH) berichtet, wehrten sich Anwohner einer Straße in der hessischen Gemeinde Biedenkopf gegen ei...
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